Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

HGS Bayreuth

 

Inhaber: Michael Binas
Telefon: 0175 8311178
E-Mail: [email protected]
USt-IdNr.: DE414654293

 

Stand: Juli 2026

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen HGS Bayreuth, Inhaber Michael Binas (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über Haus-, Wohnungs-, Keller-, Dachboden-, Garagen- und Gewerbeauflösungen, Entrümpelungen, Nachlassauflösungen, Entkernungen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

  1. Die Besichtigung ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
  2. Grundlage des Angebots ist der Zustand des Objekts zum Zeitpunkt der Besichtigung.
  3. Festpreisangebote gelten ausschließlich für den bei der Besichtigung festgestellten Leistungsumfang.
  1. Der Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Annahme des Angebots zustande.

§ 3 Leistungsumfang

 

Zum Leistungsumfang gehören – soweit vereinbart:

 

  • Haus- und Wohnungsauflösungen
  • Entrümpelungen
  • Nachlassauflösungen
  • Gewerberäumungen
  • Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen
  • Demontage von Möbeln und Einbauten
  • fachgerechte Entsorgung
  • besenreine Übergabe

 

Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Festpreis

 

Der vereinbarte Festpreis umfasst sämtliche im Angebot beschriebenen Leistungen.

 

Zusätzliche Arbeiten aufgrund nicht besichtigter Räume, verdeckter Müllmengen, Sonderabfälle oder nachträglicher Kundenwünsche werden gesondert berechnet.

§ 5 Wertanrechnung

 

  1. Verwertbare Antiquitäten, Sammlungen oder sonstige Gegenstände können nach gemeinsamer Vereinbarung auf den Angebotspreis angerechnet werden.
  2. Ein Anspruch auf Wertanrechnung besteht nicht.
  3. Die Anrechnung erfolgt ausschließlich schriftlich im Angebot.

 

 

 

§ 6 Eigentumsübergang

 

Mit Beginn der Arbeiten gehen sämtliche zur Entsorgung oder Verwertung bestimmten Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, soweit Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

 

 

 

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

 

  • freien Zugang zum Objekt sicherzustellen,
  • Strom und – soweit erforderlich – Wasser bereitzustellen,
  • Parkmöglichkeiten möglichst bereitzustellen,
  • den Auftragnehmer über Gefahrstoffe oder besondere Risiken zu informieren,
  • persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger und sonstige Wertgegenstände vor Arbeitsbeginn zu entfernen.

 

Für versehentlich entsorgte Wertgegenstände, die sich zwischen dem Räumungsgut befinden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 


§ 8 Sondermüll und Gefahrstoffe

 

Folgende Stoffe sind nicht Bestandteil eines normalen Festpreisangebotes:

 

  • Asbest
  • Mineralwolle
  • Chemikalien
  • Farben und Lacke
  • Öl
  • Batterien
  • Munition
  • Waffen
  • Sprengstoffe
  • medizinische Abfälle
  • sonstige gefährliche Stoffe

 

Werden diese während der Arbeiten festgestellt, werden Entsorgungskosten gesondert berechnet oder die Arbeiten bis zur Klärung unterbrochen.

 

§ 9 Termine

 

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

 

Verzögerungen durch höhere Gewalt, extreme Witterung, Verkehr, behördliche Maßnahmen oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Leistungsfrist angemessen.

 

§ 10 Besenreine Übergabe

 

Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten wird das Objekt besenrein übergeben.

 

Eine Grundreinigung, Renovierung oder Malerarbeiten gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

 

 

§ 11 Zusatzarbeiten

 

Folgende Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet:

 

  • Entfernen von Tapeten
  • Bodenbeläge entfernen
  • Fliesen entfernen
  • Küchen- und Möbeldemontage (soweit nicht vereinbart)
  • Gartenarbeiten
  • Rückbauarbeiten
  • Entkernungsarbeiten
  • Reinigung
  • Schimmelbeseitigung

 

§ 12 Zahlung

 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten ohne Abzug fällig.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine angemessene Voraus- oder Abschlagszahlung zu verlangen.

 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

§ 13 Stornierung

 

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

 

Bei einer späteren Absage können bereits entstandene Kosten (Anfahrt, Personaldisposition oder Containerbestellung) berechnet werden.

 

 

 

§ 14 Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

Für bereits vorhandene Schäden am Objekt wird keine Haftung übernommen.

 

 

 

§ 15 Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.

 

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

 

 

§ 16 Gerichtsstand

 

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bayreuth.

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

 

 

 

HGS Bayreuth
Inhaber: Michael Binas